Einsatzgebiet: Potsdam und acht Gemeinden im Umland
Stadt und Umland
Anfragen nehmen wir aus der ganzen Landeshauptstadt und aus acht Nachbargemeinden an. Ausgeführt werden die Arbeiten überall von unserem Partnerbetrieb P&N Kanaltechnik GmbH, Termine vor Ort stimmen wir nach Absprache ab.
Acht Gemeinden, acht eigene Seiten
Jede Umlandgemeinde hat eine eigene Seite mit Träger, Satzung und Bausubstanz. Die Landeshauptstadt selbst behandelt die Startseite.
- PotsdamStartseite mit Leistungen und Preisen
- MichendorfAmtsfreie Gemeinde mit sechs Ortsteilen, gebildet 2003
- NuthetalAmtsfreie Gemeinde, Rechtsnachfolgerin des Amtes Rehbrücke
- BeelitzStadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark, seit 2013 „Spargelstadt“
- Seddiner SeeGemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark, gebildet 1993
- LudwigsfeldeAmtsfreie Mittelstadt im Landkreis Teltow-Fläming
- TrebbinAmtsfreie Stadt im Landkreis Teltow-Fläming
- WustermarkAmtsfreie Gemeinde im Landkreis Havelland
- TreuenbrietzenKleinstadt im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Auf einen Blick
- Gilt dieselbe Satzung überall?
- Nein, im Umland sind mehrere Abwasserträger mit eigenen Satzungen zuständig, teils für mehrere Gemeinden zugleich. In der Stadt selbst gilt die Abwassersatzung der Landeshauptstadt.
- Wer kommt zum Termin?
- Der Partnerbetrieb P&N Kanaltechnik GmbH, nächster Standort ist seine Zweigstelle Berlin. Wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.
- Mein Ort fehlt in der Liste?
- Fragen Sie trotzdem an, wir prüfen mit dem Partnerbetrieb, ob ein Einsatz möglich ist.
Die Landeshauptstadt mit ihren Ortsteilen
Zum Einsatzgebiet gehört das gesamte Stadtgebiet. Neben den Stadtteilen zählt die Hauptsatzung in § 21 neun Ortsteile auf, darunter Golm, Groß Glienicke und Uetz-Paaren. Für alle gilt dieselbe Abwassersatzung der Stadt, die Leistungen mit Richtpreisen zeigt die Startseite.
Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg lebten am 31.12.2025 in der Stadt 185.137 Menschen.
Quellen:Landeshauptstadt Potsdam: Hauptsatzung, Lesefassung mit 9. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 12/2026), Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Statistischer Bericht A I 3 - j/25, Bevölkerung der kreisfreien Städte und Landkreise 2025
Umland: acht Gemeinden, mehrere Abwasserträger
Die acht Umlandgemeinden verteilen sich auf mehrere Wasser- und Abwasserverbände; Michendorf und Nuthetal, Beelitz und Seddiner See sowie Ludwigsfelde und Trebbin teilen sich jeweils einen Träger. Die Tabelle nennt den Träger, die Einzelseite des Orts erklärt die Regeln der jeweiligen Satzung.
| Gemeinde | Landkreis | Abwasserträger |
|---|---|---|
| Michendorf | Potsdam-Mittelmark | WAZV „Mittelgraben“, Entwässerungssatzung vom 02.09.2009, auch für den Ortsteil Wilhelmshorst |
| Nuthetal | Potsdam-Mittelmark | WAZV „Mittelgraben“ für Bergholz-Rehbrücke und weitere Ortsteile, Nudow ausdrücklich ausgenommen |
| Beelitz | Potsdam-Mittelmark | WAZ „Nieplitz“, Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 04.05.2011 |
| Seddiner See | Potsdam-Mittelmark | ebenfalls WAZ „Nieplitz“ |
| Ludwigsfelde | Teltow-Fläming | WARL, Zweckverband Region Ludwigsfelde, gebildet zum 07.07.1992 |
| Trebbin | Teltow-Fläming | WARL; laut Lagebericht 2025 leiteten von 9.964 Einwohnern (Stand 12/2023) 9.087 über den Kanal ab |
| Wustermark | Havelland | Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ (WAH), auch für Elstal |
| Treuenbrietzen | Potsdam-Mittelmark | WAZV „Nieplitztal“ (Verbandsseite betrieben von der WWN); der Lagebericht 2025 führt zusätzlich den WAZV Jüterbog-Fläming |
Quellen:WAZV „Mittelgraben“: Entwässerungssatzung (EWS) vom 02.09.2009, Lesefassung, WAZ „Nieplitz“: Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 04.05.2011, Lesefassung mit 4. Änderung vom 09.01.2024, Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitz“: Startseite, WARL: Der Verband (Mitglieder), MLEUV Brandenburg: Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg - Lagebericht 2025, Teil 5, Wasser- und Abwasserverband „Havelland“: Mitgliedskommunen, WWN Wasserwirtschaftsgesellschaft Nieplitztal mbH: Wasser- und Abwasserzweckverband „Nieplitztal“
Wo die private Leitung beginnt, regelt jeder Träger selbst
Die Grenze zwischen öffentlicher und privater Leitung liegt nicht überall an derselben Stelle. Wer saniert, muss deshalb wissen, welche Satzung für das Grundstück gilt und welcher Schacht wem gehört.
- In der Stadt zählt der Übergabeschacht zum städtischen Grundstücksanschluss; vorgesehen ist er nach § 8 Abs. 1 AWS 1 m hinter der Grundstücksgrenze.
- Beim WAZ „Nieplitz“ ist der Revisionsschacht etwa einen Meter hinter der Grenze Teil der privaten Grundstücksentwässerungsanlage.
- Der WARL rechnet den jeweils ersten Kontrollschacht je Grundstück nach § 2 Abs. 1 seiner Satzung zur öffentlichen Anlage.
- Beim WAH beginnt an der Grundstücksgrenze die Hausanschlussleitung des Eigentümers, der Hausanschlussschacht soll nach § 12 Abs. 2 einen Meter dahinter liegen.
- Der WAZV „Nieplitztal“ lässt die Grundstücksanschlussleitung samt Kontrollschacht bis einen Meter hinter die Grenze herstellen (§ 12 Abs. 3 AES).
Welcher Abschnitt in Ihrer Verantwortung liegt, ergibt sich aus der Satzung Ihres Trägers; die Kamerafahrt zeigt, wo Schacht und Leitungen tatsächlich verlaufen. Mehr zum Vorgehen steht unter Verfahren im Vergleich.
Quellen:Landeshauptstadt Potsdam: Lesefassung Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung (AWS) ab 01.01.2026, WAZ „Nieplitz“: Hinweise zur Grundstücksentwässerungsanlage und Schachttiefen (Stand 01/2024), WARL: Schmutzwasserentsorgungssatzung vom 12.10.2011, Lesefassung, Wasser- und Abwasserverband „Havelland“: Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 15.05.2014, Lesefassung, WAZV „Nieplitztal“: Abwasserentsorgungssatzung (AES), Neufassung Stand 01.12.2009


Ablauf für Anfragen aus dem Umland
Für Umlandgemeinden läuft die Anfrage genauso wie in der Stadt, nur die Satzung ist eine andere.
Ort und Träger klären
beim ersten Gespräch
Wir notieren Gemeinde und Ortsteil und prüfen, welcher Verband zuständig ist.
Kamerafahrt vereinbaren
nach Terminabsprache
Der Partnerbetrieb kommt zur Befahrung und dokumentiert Zustand und Verlauf der Leitung.
Angebot mit Blick auf die Satzung
nach Auswertung
Das Angebot berücksichtigt, welche Abschnitte nach der örtlichen Satzung privat sind.
Häufige Fragen
Warum hat jede Umlandgemeinde eine eigene Seite?
Weil Träger, Satzung und Schachtregel von Ort zu Ort verschieden sind. Auf der Ortsseite finden Sie die Regeln, die für Ihr Grundstück gelten.
Gilt für Nuthetal überall derselbe Verband?
Nein, der WAZV „Mittelgraben“ ist für die meisten Ortsteile zuständig, der Ortsteil Nudow ist in seiner Satzung ausgenommen. Welcher Träger für Ihr Grundstück gilt, klären wir vor dem Termin.
Wie weit reicht das Einsatzgebiet?
Es umfasst die Stadt und die acht Gemeinden aus der Tabelle, von Wustermark im Nordwesten bis Treuenbrietzen im Süden. Für weitere Orte fragen Sie bitte an, wir klären einen Einsatz mit dem Partnerbetrieb.
Ihr Ort, Ihr Schaden, ein Termin
Nennen Sie uns Ihren Ort und den Schaden, wir stimmen den Termin mit dem Partnerbetrieb ab. Unverbindlich.
Stand: Oktober 2026 · Kontakt